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Humanitäre Lösungen sehen anders aus!

Ein Flüchtling, der im Mittelmeer ertrinkt, wird ermordet“, stellt Eberhard Schultz fest, Vorsitzender unserer Stiftung in Anlehnung an das Zitat Jean Zieglers „Ein Kind, das an Hunger stirbt, wird ermordet“.

Inzwischen sind es Tausende, die vor der Festung Europa elend ertrinken. Die neuen Horrorzahlen haben Medien und Politik wieder einmal, wie schon im Oktober 2013 zur Lampedusa-Tragödie, aufgeschreckt. „Wo aber bleiben die öffentlichen Trauer-bekundungen, die Organisierung von Massendemonstrationen mit allen Staatschefs und medienwirksamen Kampagnen?“ fragt Eberhard Schultz. Die einen fordern, „energischer gegen die Schlepper vorzugehen“, die anderen wollen die Mittel zur Seenotrettung um ein paar Millionen Euro aufstocken, das Grenzschutzsystem weiter ausbauen und die „Fluchtursachen vor Ort bekämpfen“ – eine Idee, die schon Innenminister Schily vor mehr als 10 Jahren lanciert hatte, nachdem in Deutschland der Zugang zum Asylrecht praktisch abgeschafft war.

Zum 51. Jahrestag des UN-Sozialpaktes am 16.12.2017 rufen wir mit
 
 
dazu auf, anlässlich der Proklamation der "Europäischen Säule Sozialer Rechte" (ESSR) auf dem EU-Sozialgipfel am 17.11.2107, die überfällige Umsetzung des UN-Sozialpakts zu beschleunigen, d.h. das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und soziale Menschenrechte in Staatsverfassungen zu verankern:

Die ESSR reiht sich ein in rechtlich unverbindliche Willensbekundungen der EU, gemeinsame soziale Mindeststandards zu garantieren. Doch selbst wenn die ESSR rechtsverbindlicher werden würde, sind ihre Vorgaben so unbestimmt, dass Deutschland behaupten kann, alle Forderungen seien schon umgesetzt. Soziale Rechte bleiben faktisch den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes untergeordnet. Es braucht Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit. Ein wichtiges Mittel dazu ist die längst überfällige Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt, um soziale Menschenrechte individuell vor Gericht einklagbar zu machen.

Die vollständige Erklärung: "Die 'Europäische Säule sozialer Rechte' braucht ein solides Fundament! - Die Umsetzung der sozialen Menschenrechte bleibt aktuell" finden Sie hier.

Der von uns unterstützte Verein transsexueller Menschen hat eine "Stuttgarter Erklärung" verfaßt, wir bitten um Unterstützung und Mitzeichnung. Bei der Erklärung handelt es sich um alternative Behandlungsempfehlungen, um eine menschenrechtskonforme Behandlung von Menschen mit geschlechtlichen Normabweichungen möglich zu machen, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt. Die “Stuttgarter Erklärung” ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen über ihr Geschlecht zuzugestehen, und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen. Dies ist die Grundvoraussetzung für ethisches Handeln.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Zur vollständigen Erklärung geht es hier: Stuttgarter Erklärung

Diese Erklärung kann unter folgendem Link mitgezeichnet werden: Stuttgarter Erklärung mitzeichnen