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Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz zum 70. Jahrestag der UN-Menschenrechtsdeklaration:
GroKo ist Schuld an wachsender Armut

Die am 10. Dezember 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO entsprang dem Entsetzen über die ungeheuerlichen Verbrechen des Faschismus. Kann man mit ihr heutigen Neofaschismus, Neonazismus, Rechtsradikalismus bekämpfen? Oder ist sie ein Papiertiger?

Sie kann, richtig verstanden und richtig angewandt sicher einen Beitrag zum Kampf gegen reaktionäre und demokratiefeindliche Kräfte leisten. Nicht nur, weil sie historisch dem Wunsch der in der Anti-Hitler-Koalition
verbundenen Staaten Ausdruck verliehen hat, Menschheitsverbrechen in Zukunft zu verhindern. Wer, wie der AfD-Vorsitzende Gauland den Faschismus für einen »Vogelschiss« in der »glorreichen« Geschichte des 1000-jährigen deutschen
Reiches hält, relativiert den Faschismus und widerspricht damit zugleich der in der UN-Erklärung verkündeten Gleichheit aller Menschen, die nicht nach »Rassen« oder Geschlechter unterscheidet.

Das vollständige Interview lesen Sie hier.

Bitte spenden Sie zur Verwirklichung sozialer Menschenrechte!

Liebe Freundinnen und Freunde von sozialen Menschenrechten und Partizipation,

Armut kennt viele Gesichter und viele Geschichten, Armut bedeutet aber nicht nur Einkommensarmut, sondern auch: Wohnungsnot, mangelnde Gesundheitsversorgung, soziale Ausgrenzung, Einsamkeit…

Soziale Menschenrechte

Wir benötigen wirksame Instrumente, um uns diesen Herausforderungen der modernen Welt zu stellen! Ein wichtiges Mittel dazu: Die sozialen Menschenrechte - u.a. die Rechte auf Arbeit, Bildung, optimale Gesundheitsversorgung und angemessene Wohnung für alle – obwohl schon längst völkerrechtlich verbindlich, werden in Deutschland bisher nicht verwirklicht.

Soziale Menschenrechte gelten immer noch als Menschenrechte zweiter Klasse. Helfen Sie uns, das zu ändern. Unterstützen Sie unsere Kampagne für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die Bundesregierung, um soziale Menschenrechte als subjektive Rechte zu verankern, d.h. auch individuell einklagbar zu machen und in das Grundgesetz aufzunehmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir Kampagnen auch mit anderen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, Gemeinsame Erklärungen mit Kooperationspartner*innen aus aktuellem Anlass, Informationsveranstaltungen und Fachtagungen durch, beteiligen uns am UN-Staatenberichtsverfahren und fördern Projekte.

Unseren mit 5000€ dotierten „Sozialen Menschenrechtspreis“ – vergeben wir jährlich an Organisationen, die sich besonders für Chancengleichheit und eine gerechtere Gesellschaft einsetzen. Preisträger sind u.a. Ärzte der Welt e.V., die benachteiligten Bevölkerungs-gruppen den Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen, KulturistenHoch2, die soziale und kulturelle Ausgrenzung altersarmer Menschen bekämpfen, mob e.V., der vielfältige Hilfe für wohnungslose Menschen bietet, Medibüro Berlin, das kostenlose medizinische Versorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere bereitstellt, sowie SOS Mediterrannée. Unser Notfonds unterstützt osteuropäische Wanderarbeiter*innen in Deutschland bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Für alle diese Tätigkeiten brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung! Helfen Sie uns die sozialen Menschenrechte zu verwirklichen! Wir freuen uns über Ihre (steuerabzugsfähige) Spende.

Wir wünschen Ihnen besinnliche und erholsame Festtage,

Ihre Eberhardt-Schultz Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation

 

Die vom UN-Fachausschuss (CESCR) zum Sozialpakt veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen (Engl. Concluding Observations) zum 6. Staatenbericht Deutschlands wurden am 16. Oktober veröffentlicht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat dazu auf seiner Homepage einen Beitrag veröffentlicht. Darin wird unter anderem auf den „dringlichen Zwischenbericht“ verwiesen, dessen Einreichung zu den drei Themen Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen innerhalb von 24 Monaten vom UN-Ausschuss angefordert wurde.

Besonders ausführliche „Hausaufgaben“ für die Bundesregierung wurden zum Recht auf Wohnen ausgesprochen, da, so DIMR, dem Ausschuss „die nationale Problematik als sehr dringlich erscheint“.

Tobias Schwab, Experte für Entwicklungsthemen bei der Frankfurter Rundschau, spricht von einer „Rüge für Deutschland“ für die lediglich auf Freiwilligkeit beruhenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. In ihren Concluding Observations fordet der UN-Ausschuss gesetzliche Regelungen um die Achtung der Menschenrechte und die Haftbarkeit bei Verstößen sicherzustellen.