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Donnerstag, 25.04.2019 um 19:00 Uhr, Robert-Havemann-Saal

Wie soll die Zivilgesellschaft mit dem Rechtspopulismus umgehen?

Podiumsdiskussion

mit Vertreter*innen von linken Gruppen, Initiativen und NGOs aus dem Haus der Demokratie und Menschenrechte

Politisch und gesellschaftlich sehen sich viele sozial Bewegte mit veränderten Ausgangsbedingungen konfrontiert. Populistische Argumente und Diskussionsstile begegnen uns mittlerweile im Alltag. Neben den Diskursverschiebungen der letzten Jahre gibt es inzwischen nicht nur eine starke rechtsnationalistische Partei im deutschen Parlament, sondern auch eine immer stärker werdende rechte Bewegung, die reaktionär-konservativ und offen völkisch nationalistisch auftritt. Sie alle arbeiten gezielt innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens und unter Verwendung demokratischer Mittel an der Durchsetzung ihrer politischen Zielsetzungen, einem letztendlich autoritären Staat.

Die Gesellschaft ist in einer bisher unbekannten Weise polarisiert und wir müssen die Frage stellen, wie wir uns angesichts dieser Herausforderungen verhalten. In welcher Art und Weise sollte die Abgrenzung zu rechten Bewegungen und Parteien erfolgen, die sich bekanntermaßen im offiziellen politischen Raum verorten? Kann es eine Zusammenarbeit mit ihnen geben? Was, wenn der populistische oder extrem rechte Charakter unklar bleibt, sich hinter einer scheinbar legitimen politischen Forderung – wie etwa der Aberkennung der Gemeinnützigkeit – verbirgt? Wie schwierig ist es, den Charakter rechter Gruppen und deren Anliegen zu erkennen? Und können sich die NGOs, Initiativen und sozialen Gruppen, die sich dem linken Bewegungsspektrum zuordnen, dabei gegenseitig unterstützen?

Diese und andere Fragen wollen wir an die Podiumsteilnehmer*innen richten und damit eine schwierige, aber notwendige Diskussion eröffnen.

Podium:

  • Pia Paust-Lassen, Vorstand Berlin 21 e.V.
  • Michael Reckordt, Powershift e.V.
  • Alexander Spies, Mitglied des Landesvorstands der Humanistischen Union Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
  • Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer openPetition gGmbH

Moderation: Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung

 

Veranstalter: Humanistische Union e.V., Internationale Liga für Menschenrechte, Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte

Donnerstag, 26.09.2019 um 19:00 Uhr, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Rassismus, wie ihn viele heutzutage erleben, geht weit über den völkischen Rassismus von Neonazis hinaus. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus hat sich eine besondere Form des Rassismus immer deutlicher auch in den Institutionen festgesetzt. Eine wesentliche Rolle spielt dieser »institutionelle Rassismus« in der heute vorherrschenden Form antimuslimischer Ressentiments, die in der politischen Klasse, in der Mitte der Gesellschaft, bei selbsternannten Eliten und am rechten Rand wuchern. Brandanschläge, Todesdrohungen und Gewalttaten sind nur die sichtbaren Zeichen einer gefährlichen Entwicklung unserer Demokratie.

Gemeinsam werden wir versuchen, die Frage zu beantworten:

Was ist institutioneller Rassismus? Welche menschenrechtlichen und juristischen Instrumentarien gibt es, um gegen rassistische Diskriminierungen vorzugehen? Welche Rolle spielen hierbei die Medien als sogenannte vierte Gewalt?

Zu Beginn nähern wir uns dem Thema mit Einführungsvorträgen von:

  • Eberhard Schultz (Menschenrechtsanwalt/Stiftung soziale Menschenrechte)
  • Christine Buchholz (MdB, Fraktion Die Linke)
  • Nadija Samour (Rechtsanwältin LLM/Migrationsrat Berlin e.V.)
  • Biplab Basu (Historiker/ReachOut)
  • Hamze Bytyci (Vorsitzender von RomaTrial e.V., Mitinitiator des Bündnisses für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas und Mitglied des Landesvorstands der LINKE Berlin)

Im Anschluss werden in einer offenen Podiumsdiskussion zusammen mit den Expert*innen, den Kooperationspartner*innen und dem Publikum weitere Punkte aus den Vorträgen und Fragen zum institutionellen Rassismus diskutiert.

Moderation: Vera Vordenbäumen

Unter dem Motto “Menschenrechte aktuell” veranstalten die Humanistische Union e.V., die Internationale Liga für Menschenrechte, die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation und die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte jeweils am letzten Donnerstag des Monats einen Diskussionsabend.

In Kooperation mit

ReachOut e.V., Migrationsrat Berlin e.V.

3. März 2016, 14:00 - 17:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus

Öffentliches Fachgespräch der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Sozialen Menschenrechten, die im UN-Sozialpakt und der Europäischen Sozialcharta verbrieft wurden, kommt eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Beide Abkommen sind nach ihrer Ratifizierung ein verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und können vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Sowohl der UN-Sozialpakt als auch die Europäische Sozialcharta sind jedoch nicht über eine Verfassungsbeschwerde einklagbar, da ihnen kein Verfassungsrang, sondern nur der Rang einfachen Bundesrechtes eingeräumt wurde.

Das Grundgesetz vermeidet es bislang, soziale Grundrechte explizit zu nennen oder zu konkretisieren. Dennoch wurden durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. »Hartz IV«-Entscheidung vom 9.2.2010 sowie die Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18.7.2012) und des Bundessozialgerichtes (zum Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII vom 3.12.2015) diese Menschenrechte fortentwickelt und dabei implizit auch Rechte aus bestehenden Menschenrechtsverträgen wie dem UN-Sozialpakt gestärkt.

Vor diesem Hintergrund wird bei diesem Fachgespräch mit Expertinnen und Experten über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutiert.

Anmeldung und Flyer  zum Fachgespräch