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3. März 2016, 14:00 - 17:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus

Öffentliches Fachgespräch der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Sozialen Menschenrechten, die im UN-Sozialpakt und der Europäischen Sozialcharta verbrieft wurden, kommt eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Beide Abkommen sind nach ihrer Ratifizierung ein verbindlicher Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und können vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Sowohl der UN-Sozialpakt als auch die Europäische Sozialcharta sind jedoch nicht über eine Verfassungsbeschwerde einklagbar, da ihnen kein Verfassungsrang, sondern nur der Rang einfachen Bundesrechtes eingeräumt wurde.

Das Grundgesetz vermeidet es bislang, soziale Grundrechte explizit zu nennen oder zu konkretisieren. Dennoch wurden durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. »Hartz IV«-Entscheidung vom 9.2.2010 sowie die Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18.7.2012) und des Bundessozialgerichtes (zum Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII vom 3.12.2015) diese Menschenrechte fortentwickelt und dabei implizit auch Rechte aus bestehenden Menschenrechtsverträgen wie dem UN-Sozialpakt gestärkt.

Vor diesem Hintergrund wird bei diesem Fachgespräch mit Expertinnen und Experten über die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz diskutiert.

Anmeldung und Flyer  zum Fachgespräch