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Unsere Stiftung wird im Jahr 2020 wieder Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen mit dem „Sozialen Menschenrechtspreis“ auszeichnen, die sich um die sozialen Menschenrechte verdient gemacht haben. Der Preis ist in diesem Jahr vorläufig- angesichts der bekannten finanziellen Engpässe auch in Folge der Corona- Krise- mit 2.500 € dotiert, er wird gegebenenfalls erhöht, falls wir dazu weitere Spenden erhalten.

Einsendeschluss ist der 15.09.2020 (Eingang am Stiftungssitz).

Die Preisverleihung erfolgt wieder als Festakt im Rahmen unserer Jahresveranstaltung im Rathaus Charlottenburg unter der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters Reinhard Naumann am 29. Oktober 2020 in Berlin.

Mit dem Preis will unsere im Jahr 2011 gegründete Stiftung helfen, die bereits im UN- Sozialpakt von 1966 festgeschriebenen sozialen Rechte bei uns und weltweit durchzusetzen - wie die auf soziale Sicherheit und Wohnung, Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung und Freiheit des Kulturlebens.

Unter sozialen Menschenrechten verstehen wir das Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie entsprechend der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 (Art. 22–27), konkretisiert im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1966 (UN-Sozialpakt):

  •  das Recht auf soziale Sicherheit,
  •  das Recht auf Arbeit, gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit,
  •  Erholung und Freizeit,
  •  soziale Betreuung, d.h. ein angemessener Lebensstandard bezüglich Bekleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung etc.,
  •  Bildung und kulturelle Teilhabe und Freiheit des Kulturlebens.

Jede Einzelperson, jeder Verein, jedes Projekt, jede Organisation und jedes Unternehmen, das sich mit seinen Zielen und seiner Tätigkeit in diesen Bereichen engagiert, ist zur Teilnahme eingeladen- in diesem Jahr hat der Vorstand beschlossen insbesondere Aktivitäten zum Thema Altersarmut und Pflege mit dem Preis auszuzeichnen. Sie können sich selbst bewerben oder begründete Vorschläge für Preisträger*innen einreichen.

Von der Preisausschreibung ausgeschlossen sind staatliche und halbstaatliche Stellen.

Die/der Preisträger*in wird unter Ausschluss des Rechtsweges von einer unabhängigen Jury ermittelt. Die Verleihung des Preises mit einer Urkunde erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin. Der Preis berechtigt, die/den Preisträger*in, mit dem Logo des Stiftungspreises zwei Jahre in der Geschäftspost zu werben.

Preisträger*innen der letzten Jahre waren u.a. Stille Straße e.V., das Medibüro Berlin, mob e.V./Strassenfeger, KulturistenHoch2 und die Ärzte der Welt. Sonderpreise gingen an FIAN, SOS Mediterranee, Vielfältiges Menschenbild gGmbH und das Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel. Im vergangenen Jahr ging der Preis an Bizim Kiez- unser Kiez in Berlin und den stellvertretenden Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK) Robert Trettin.

Bewerbung für den Sozialen Menschenrechtspreis 2020

Bewerbung bis spätestens 15.09.2020 an:

Eberhard-Schultz -Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation

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Bitte die Vorschläge möglichst per E-Mail einreichen!

  • Bitte füllen Sie dazu den Bewerbungsbogen aus. Dieser enthält beschreibbare Felder, die Sie, wenn möglich, direkt mit Hilfe Ihres PDF-Programmes ausfüllen. (Adobe Acrobat Reader ermöglicht dies über die Funktion „Ausfüllen und unterschreiben“)
  • Die „Kurzbeschreibung der Aktivitäten für Soziale Menschenrechte“ (siehe Bewerbungsbogen) sollte nicht mehr als 1000 Zeichen (mit Leerzeichen) lang sein (ca. eine halbe Seite Text bei Arial Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).

Fügen Sie dem Bewerbungsbogen bitte folgende Zusatzinformationen bei:

  • Schriftliche Begründung, wie der/ die Vorgeschlagene sich konkret für die sozialen Menschenrechte engagieren und insbesondere zu den Themen Altersarmut und/oder Pflege.
  • Hintergrundmaterial, Dokumente und Quellen
  • Möglichst Foto der/des Nominierten (jpg)

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie den Bewerbungsbogen und die von Ihnen zusammengestellten Zusatzinformationen in einer PDF-Datei abspeichern könnten. Diese sollte max. 2MB groß sein. Falls es technisch für Sie nicht umsetzbar ist, die vollständige Bewerbung in einer Datei abzuspeichern, bitten wir Sie, uns inklusive Bewerbungsformular nicht mehr als 2 Anhänge (insgesamt max. 2MB) zuzusenden.

Das Formular für die Ausschreibung finden Sie hier.