Postadresse
Haus der Demokratie und
Menschenrechte

 

Greifswalder Str. 4

D - 10405 Berlin

 

Briefkastennr. 52

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Facebook

 

 

Tel.

+49 (0)30 245 33

798

Bürozeiten:

Do. 10-14 Uhr

 
Fax

 +49 (0)30 245 33

796

 
Spenden Sie jetzt für

unsere Stiftung!

 

Bankverbindung
Bank
Berliner
Sparkasse
 
IBAN
DE691005 0000
1060 9716 20
 
BIC
BELADEBEXXX
 

 

Mit Paypal:

 

 20 NGOs fordern die längst fällige Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen für Alle in Deutschland–  Bericht für das Überprüfungsverfahren der UN fertiggestellt                                    
Die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation fordert zusammen mit zahlreichen weiteren NGOs die Umsetzung des sozialen Menschenrechts auf angemessenes Wohnen für alle, insbesondere die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für die soziale Wohnversorgung und effektive Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Wohnungsspekulation.

Aktueller Anlass ist die Aufforderung des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) an die Bundesregierung, bis Oktober 2020 einen Bericht über den Stand der Defizite beim Recht auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen für alle in Deutschland einzureichen. Der UN-Ausschuss hatte konkrete Maßnahmen zur Behebung der akuten Wohnungsnot angemahnt. Die NGOs waren eingeladen einen sogenannten Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung zu erarbeiten. Dieser mehr als 40 Seiten fassende Bericht, wurde nun an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versendet.

Eberhard Schultz betont: „Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung in einem der reichsten Länder der Welt ist, auch aufgrund dramatischer Folgen der Corona-Krise, die Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen für Alle alternativlos.“

Die gegenwärtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise sind ein schlagender Beweis dafür, dass die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen - trotz der formellen Zuständigkeit der Länder - durchaus in der Lage ist, Gesetzesänderungen zu Gunsten von Mieter*innen (etwa die Verlängerung der Frist, ab der eine Kündigung der Mietwohnung wegen Zahlungsverzug möglich ist, Schutz vor Zwangsräumungen)einzuführen.

Den gesamten Bericht auf Deutsch finden Sie hier.

Den Bericht auf Englisch finden Sie hier.