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Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) widmet sich mit einem aktuellen Beitrag dem Stand der Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt in Deutschland. Sie wirft der deutschen Regierung doppelte Standards in Sachen Menschenrechte und eine widersprüchliche Haltung zu den sozialen Menschenrechten vor. Die Autorin schreibt:

"Seit dem 24. September 2009 liegt das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) bei den Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aus. Das Fakultativprotokoll regelt Verfahren, mit denen die Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpaktes überprüft werden kann. Obwohl die deutsche Regierung sich international für die Entstehung des Protokolls engagierte, hat sie es in den letzten sechs Jahren weder unterzeichnet noch ratifiziert. Diese Tatsache verwundert die internationale Staatengemeinschaft, da sie aufgrund der deutschen Vorreiterrolle eine zügige Ratifikation erwartet hatte."

In ihrem Beitrag „Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt endlich annehmen“ in der Schriftenreihe aktuell des DIMR schreibt Frau Mahler über die die Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls und skizziert seine zentralen Inhalte. Sie zeigt auf, dass sich Deutschland mit der Ratifikation des Protokolls nicht zur Einhaltung neuer Menschenrechte verpflichtet, da im Protokoll lediglich Verfahren beschrieben werden, mit denen die Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpakts überprüft werden kann. Diese Rechte gelten in Deutschland bereits seit 1976. Das aktuell schließt mit der Empfehlung an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, das Fakultativprotokoll endlich zu ratifizieren und somit das deutsche Engagement zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte unter Beweis zu stellen.