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Aufruf an die Bundesregierung:

Protokoll zum UN-Sozialpakt endlich ratifizieren!

Wir begrüßen, dass am 5. Mai 2013 der UN-Sozialpakt von 1966 in Kraft tritt – gleichzeitig bedauern wir, dass er in Deutschland immer noch nicht anwendbar ist. 

Durch die 10. Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (WSK-Rechte) durch Uruguay wird weltweit ein Individualbeschwerdeverfahren für die sozialen Menschenrechte eingeführt. Mit diesem Verfahren können sich Menschen, die sich in ihren sozialen Menschenrechten verletzt sehen, nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel, an die Vereinten Nationen wenden. Die Möglichkeit einer Individualbeschwerde ist für Menschen, die in Deutschland leben, aber solange versperrt, bis auch Deutschland das Fakultativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert hat.

Obwohl Deutschland die Entstehung und Verabschiedung des Fakultativprotokolls 2008 unterstützt hat, prüft es seitdem immer noch die mit einer Ratifikation verbundenen Anpassungserfordernisse im deutschen Recht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, das Fakultativprotokoll endlich zu unterzeichnen und zu ratifizieren! Ein weiteres Hinauszögern nährt den Verdacht doppelter Standards im Umgang mit Menschenrechte nach außen und nach innen. Ohne rechtliche Verankerung der Sozialen Menschenrechte wird es im Deutschland des 21. Jahrhunderts keine soziale Gerechtigkeit geben und keinen Sozialstaat, der diesen Namen verdient.

UnterstützerInnen:

- Die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation


Verbreiten auch Sie den Aufruf und unterstützen Sie uns, einfach per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen:

- Pressemitteilung des Deutschen Institut für Menschenrechte