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Haus der Demokratie und
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Unsere Stiftung wird im Jahr 2015 wieder Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen mit dem „Sozialen Menschenrechtspreis“ auszeichnen, die sich um die sozialen Menschenrechte verdient gemacht haben. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.

Damit will unsere im Jahr 2011 gegründete Stiftung helfen, die bereits von der UNO festgeschriebenen sozialen Rechte bei uns und weltweit auch als individuell einklagbare Rechte zu verankern - wie die auf soziale Sicherheit, Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung und Freiheit des Kulturlebens.

 

Kriterien für die Auszeichnung sind nachweisbare Aktivitäten im Sinne unseres Stiftungszieles, der Unterstützung von Bestrebungen zur Entwicklung des Bewusstseins für die sozialen Menschenrechte d.h. über

  • die Bedeutung der sozialen Menschenrechte für eine demokratische und gerechte globale Wirtschafts- und Sozialordnung,
  •  die Notwendigkeit ihrer Verankerung als einklagbarer Individualanspruch,
  •  ihre aktuelle Verwirklichung, insbesondere in Deutschland, der EU und der Türkei.

Unter sozialen Menschenrechten verstehen wir das Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie entsprechend der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 (Art. 22–27), konkretisiert im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1966 (UN-Sozialpakt):

  • das Recht auf soziale Sicherheit,
  • das Recht auf Arbeit, gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit,
  • Erholung und Freizeit,
  • soziale Betreuung, d.h. ein angemessener Lebensstandard bezüglich Bekleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung etc.,
  • Bildung und kulturelle Teilhabe und Freiheit des Kulturlebens.

Weitere Informationen zu unserer Stiftung unter: www.dmn308.panel.vege.net

Jede Einzelperson, jeder Verein, jedes Projekt, jede Organisation und jedes Unternehmen, das sich mit seinen Zielen und seiner Tätigkeit in diesen Bereichen engagiert, ist zur Teilnahme eingeladen. Wir wenden uns an alle, die sich für die sozialen Menschenrechte einsetzen. Sie können sich selbst bewerben oder begründete Vorschläge für Preisträger_innen einreichen.

Von der Preisausschreibung ausgeschlossen sind staatliche und halbstaatliche Stellen.

Die/der Preisträger_in wird unter Ausschluss des Rechtsweges von einer unabhängigen Jury ermittelt. Die Verleihung des Preises mit einer Urkunde erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin. Der Preis berechtigt, die/den Gewinner_in, mit dem Logo des Stiftungspreises zwei Jahre in der Geschäftspost zu werben.

Die Auszeichnung mit dem Preis erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Rathaus Charlottenburg unter der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters Reinhard Naumann am 27. Oktober 2015 in Berlin.

Einsendeschluss ist der 15.09.2015 (Eingang am Stiftungssitz).

Das Bewerbungs-/Vorschlags-Formular und die Ausschreibung als pdf finden Sie hier.