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Am 24.04.2015 veranstaltete die Eberhard-Schultz-Stiftung die Fachtagung „Soziale Menschenrechte – (k)ein Thema für Deutschland?“. Expertinnen und Experten aus Titelbild Dokumentation FachtagungWissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutierten über die Bedeutung der Menschenrechte an vier exemplarischen Bereichen (Recht auf Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen). Hiermit stellen wir die Dokumentation dieser erfolgreichen Veranstaltung allen Interessierten zur Verfügung. Sie bietet Zusammenfassungen der Beiträge zu den Themen „Status Quo der sozialen Menschenrechte in Deutschland“, „Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts“ „Recht auf Arbeit und Perspektiven seiner Umsetzung“, „Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft“, „Polarisierung der Wohnverhältnisse in Deutschland“ und „Empowerment unter den Bedingungen von Armut“.

Wir danken allen Teilnehmenden für konstruktive Mitwirkung und freuen uns auf eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit zum Thema „Soziale Menschenrechte“.

Die Dokumentation der Fachtagung können Sie mit einem Klick auf das Titelbild oder hier als pdf herunterladen.

 

 

Am Montag, den 27.05.2019 von 10 Uhr bis 17 Uhr veranstaltet unsere Stiftung mit und bei der IG Metall Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin eine Fachtagung zum Thema soziales Menschenrecht auf Arbeit.

Auf unserer Tagung werden wir uns mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie sozialen Bewegungen mit der Durchsetzung des sozialen Menschenrechts auf Arbeit beschäftigen. Nach Einführungsvorträgen finden verschiedene Workshops parallel statt. Geplant sind vier Arbeitsgruppen zur Neoliberalen Entwicklung und Prekarisierung von Beschäftigten, zur Diversität und Diskriminierungsfreien Arbeit, zur internationalen Gewerkschaftsarbeit und über Unternehmenshaftung sowie zur feministischen Sicht auf das soziale Menschenrecht auf Arbeit.

Referent*innen und Podiumsdiskussion mit Expert*innen:

Eingangsreferate von: Prof. em. Dr. Wolfgang Däubler, Dr. Claudia Mahler (DIMR Berlin)

Vier Workshops von und mit: Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin), Amadou Touré (Betriebsrat, Mitglied im Migrationsausschuss der IG Metall), Tatiana Lopez (Tie Germany), Las Mary Douglas (Gesamtbetriebsrat ZARA Deutschland), Miriam Pieschke (Hochschule Magdeburg), Dr. Werner Rügemer (Publizist und interventionistischer Philosoph), Yvonne Falckner, Initiatorin CareSlam, Dr. Jette Hausotter, Care Revolution Netzwerk

Für die Stiftung: Azize Tank, Corinna Trogisch, Doro Zinke, Andre Nogossek, Klaus Kohlmeyer, Vera Vordenbäumen (Moderatorin)

Anmeldung erbeten per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Fachtagung ist gemäß § 11 Abs. 1 BiUrlG als Bildungsveranstaltung anerkannt.

Den Flyer finden Sie hier.

Zur Aktualität des Themas:

Auch soziale Menschenrechte müssen Grundrechtsqualität erhalten. Denn sie bilden die Voraussetzung für eine menschenwürdige Existenz. Artikel 23 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 lautet:

„Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“

In der Berliner Landesverfassung bestimmt Artikel 18 das Recht auf Arbeit:

„Alle haben das Recht auf Arbeit. Dieses Recht zu schützen und zu fördern ist Aufgabe des Landes. Das Land trägt zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen bei und sichert im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand. Wenn Arbeit nicht nachgewiesen werden kann, besteht Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln.“

Soziale Menschenrechte sind seit 1966 völkerrechtlich im sogenannten UN-Sozialpakt verankert. Sie gelten aber immer noch als Menschenrechte zweiter Klasse. Was ist unter dem sozialen Menschenrecht auf Arbeit zu verstehen und wie kann es umgesetzt werden? Das soziale Menschenrecht auf Arbeit umfasst nicht nur das Recht durch freiwillig gewählte und angenommene Tätigkeit den Lebensunterhalt selbst zu verdienen und die Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von Arbeit; auch der offene, diskriminierungs- und barrierefreie Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Annehmbarkeit und Qualität der Arbeit (decent work) sind zwingend. Außerdem wird das Recht auf Arbeit inzwischen in zahlreichen weiteren Konventionen ergänzt wie etwa die staatliche Pflicht, „Mindestlöhne vorzuschreiben und gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen. Dazu gibt es verbindliche Kommentierungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte sowie weitere völkerrechtliche Verträge wie die der Internationalen Arbeitsorganisation( ILO) u.a. Der Ausschuss empfiehlt weiter speziell Deutschland für die Ausweitung der Frauenquote in Führungspositionen zu sorgen, der Verbreitung prekärer Arbeit durch „die Schaffung guter Arbeit“ entgegenzuwirken. Der Ausschuss empfiehlt weiter die prekären Beschäftigungen durch wirksame Maßnahmen zu unterbinden und die vollständige Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung zu sorgen; er bekräftigt die Empfehlung das Streikrecht für Beamt*innen endlich zu gewährleisten und schleunigst die Pflegedienstleistung für ältere Personen sicherzustellen.

Es wird Zeit, dass diese Rechte endlich alle umgesetzt und auch einklagbar werden!

 

Wir wünschen frohe Festtage und einen schönen Jahreswechsel!