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Die menschenrechtswidrige Politik von EU-Ländern zwingt SOS MEDITERRANEE zur Aufgabe der zivilen Seenotrettungsmission mit der „MS Aquarius“ im Mittelmeer - das Team und die tragenden Organisationen aber geben nicht auf.

Unterstützen wir den weiteren Einsatz von SOS MEDITERRANEE zur Rettung von Geflüchteten auch im Neuen Jahr!

Als wir im Oktober 2015 unseren Sonderpreis an SOS MEDITERRANEE verliehen haben, waren wir uns mit Klaus Vogel, dem Kapitän, der die „MS Aquarius“ mit einer professionellen Crew und zahlreichen ehrenamtlichen Helfern auf ihren Weg brachte, darin einig: im Grunde müssen wir daran arbeiten, unsere Stiftung für die Durchsetzung der sozialen Menschenrechte ebenso wie die zivile Seenotrettung für Geflüchtete im Mittelmeer überflüssig zu machen.

Das jetzt drei Jahre später von einigen Kräften angestrebte Aus für die Aktivitäten der „MS Aquarius“ ist aber das genaue Gegenteil unserer Perspektiven.

In ihrer Pressemitteilung vom 7.12.2018 schrieb SOS MEDITERRANEE, nachdem der MS Aquarius „nach Rettungseinsätzen auf politischen Druck hin zweimal die Flagge entzogen wurde, zuerst von Gibraltar und dann von Panama“: „. Die Einstellung des Betriebs der Aquarius war eine äußerst schwierige Entscheidung, die es uns aber jetzt ermöglichen soll, unseren lebensrettenden Einsatz auf See so schnell wie möglich wieder aufzunehmen“, erklärte Frédéric Penard, Head of Operations von SOS MEDITERRANEE. Weiter heißt es: „SOS MEDITERRANEE lotet bereits alle Möglichkeiten für ein neues Schiff aus und ist dabei auf die Initiative von mutigen Reedereien angewiesen, die bereit sind, ein Zeichen der Solidarität mit den zivilen Seenotretter*innen zu setzen.“

Eberhard Schultz hierzu: „Sprechen wir Klartext: „Zu dieser katastrophalen Entwicklung trägt die EU und damit vor allem auch die Bundesregierung maßgeblich mit ihrer Politik bei, das mörderische Grenzregime militärisch aufzurüsten (Frontex) und gleichzeitig das wichtigste Menschenrecht überhaupt, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, mit Füßen zu treten. Solange Menschen vor Hunger, Kriegen, ökologischen Katastrophen sowie einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung fliehen müssen, bleibt die Durchsetzung auch der sozialen Menschenrechte auf der Tagesordnung und der Einsatz für die zivile Seenotrettung humanitäre Pflicht ersten Ranges!

 Wir rufen auf zu Spenden für SOS MEDITERRANEE auch auf unser Konto (Stichwort SOS MEDITERRANEE, steuerabzugsfähig) bei der Berliner Sparkasse IBAN DE69 1005 0000 1060 9716 20.

70 Jahre später: Soziale Menschenrechte endlich durchsetzen!

Gemeinsam mit: Ärzte der Welt; Der Paritätische Gesamtverband;  FIAN, Haus der Demokratie und Menschenrechte; Humanistische Union; IALANA; Internationale Liga für Menschenrechte; IPPNW; KulturistenHoch2, Landesseniorenbeirat Berlin

Weltweit wird heute, am 10.12.2018, der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vor 70 Jahren gedacht, mit der die internationale Staatengemeinschaft wichtige Lehren aus dem verheerenden Zweiten Weltkrieg gezogen hat. Im Vordergrund stehen dabei die Bürger*innen- und Freiheitsrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit, das Verbot von Folter u.a., die in vielen Ländern der Welt nach wie vor nicht vollständig eingehalten werden. Vergessen werden hierzulande oft die in der gleichen Erklärung verkündeten sozialen Menschenrechte, wie insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit sowie das Recht auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung - zu Unrecht, denn sie sind heute aktueller denn je.

Die in der AEMR verkündeten sozialen Menschenrechte sind seit der Verabschiedung des Inter-nationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt) von 1966 völkerrechtlich verbindlich und keineswegs Menschenrechte „zweiter Klasse“, wie sie oft noch verstanden werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den UN-Sozialpakt im Jahre 1973 ratifiziert und sich zu den damit einhergehenden Staatenpflichten bekannt. Bisher steht eine Unterzeichnung des Zusatzprotokoll von 2008 jedoch aus. Dadurch könnten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte („wsk“-Rechte) eingeklagt und ihre Verletzung von Individuen und Organisationen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges auch vor dem UN-Ausschuss für „wsk“-Rechte geltend gemacht werden. Die Bundesregierung verzögert die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls seit nunmehr 10 Jahren.

Die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpakts müssen regelmäßig über die Umsetzung der „wsk“-Rechte berichten. Der jüngste Staatenbericht der Bundesregierung (2017) war für den zuständigen UN-Ausschuss für „wsk“-Rechte Anlass zu großer Besorgnis. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen hatten mit Parallelberichten Hintergrundinformationen über bestehende Missstände geliefert. In den „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations) griff der „wsk“-Ausschuss diese Punkte auf und kritisierte die Bundesregierung erneut in mehreren Bereichen deutlich. Zu drei besonders brisanten sozialen Themen verlangt der Ausschuss von der Bundesregierung einen „dringlichen Zwischenbericht“ binnen 24 Monaten: zur Situation älterer Menschen in der Pflege, zur Kinderarmut und zum Recht auf Wohnen.

70 Jahre nach Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind die Zivilgesellschaft, Parlamente und Regierung aufgerufen, die sozialen Menschenrechte auf allen Ebenen zur Geltung zu bringen. Ohne die vollständige Umsetzung der sozialen Menschenrechte wird es im Deutschland des 21. Jahrhunderts keine umfassende soziale Gerechtigkeit geben.

Eberhard Schultz dazu: „Angesichts zunehmender sozialer Spaltung ist die Umsetzung der sozialen Menschenrechte drängender denn je. Denn ihre Anwendung würde auch gegen die sozialen Unsicherheiten helfen, die sich die autoritäre Rechte in zynischer Weise für ihre Zwecke zunutze macht.“

Berlin, den 10.12.2018

Hier finden Sie die Erklärung als PDF

Bitte spenden Sie zur Verwirklichung sozialer Menschenrechte!

Liebe Freundinnen und Freunde von sozialen Menschenrechten und Partizipation,

Armut kennt viele Gesichter und viele Geschichten, Armut bedeutet aber nicht nur Einkommensarmut, sondern auch: Wohnungsnot, mangelnde Gesundheitsversorgung, soziale Ausgrenzung, Einsamkeit…

Soziale Menschenrechte

Wir benötigen wirksame Instrumente, um uns diesen Herausforderungen der modernen Welt zu stellen! Ein wichtiges Mittel dazu: Die sozialen Menschenrechte - u.a. die Rechte auf Arbeit, Bildung, optimale Gesundheitsversorgung und angemessene Wohnung für alle – obwohl schon längst völkerrechtlich verbindlich, werden in Deutschland bisher nicht verwirklicht.

Soziale Menschenrechte gelten immer noch als Menschenrechte zweiter Klasse. Helfen Sie uns, das zu ändern. Unterstützen Sie unsere Kampagne für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die Bundesregierung, um soziale Menschenrechte als subjektive Rechte zu verankern, d.h. auch individuell einklagbar zu machen und in das Grundgesetz aufzunehmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir Kampagnen auch mit anderen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, Gemeinsame Erklärungen mit Kooperationspartner*innen aus aktuellem Anlass, Informationsveranstaltungen und Fachtagungen durch, beteiligen uns am UN-Staatenberichtsverfahren und fördern Projekte.

Unseren mit 5000€ dotierten „Sozialen Menschenrechtspreis“ – vergeben wir jährlich an Organisationen, die sich besonders für Chancengleichheit und eine gerechtere Gesellschaft einsetzen. Preisträger sind u.a. Ärzte der Welt e.V., die benachteiligten Bevölkerungs-gruppen den Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen, KulturistenHoch2, die soziale und kulturelle Ausgrenzung altersarmer Menschen bekämpfen, mob e.V., der vielfältige Hilfe für wohnungslose Menschen bietet, Medibüro Berlin, das kostenlose medizinische Versorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere bereitstellt, sowie SOS Mediterrannée. Unser Notfonds unterstützt osteuropäische Wanderarbeiter*innen in Deutschland bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Für alle diese Tätigkeiten brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung! Helfen Sie uns die sozialen Menschenrechte zu verwirklichen! Wir freuen uns über Ihre (steuerabzugsfähige) Spende.

Wir wünschen Ihnen besinnliche und erholsame Festtage,

Ihre Eberhardt-Schultz Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation

 

Am 17.10. wurde auf unserer diesjährigen Jahresveranstaltung, moderiert von Vera Vordenbäumen, im Festsaal des Rathauses Charlottenburg bereits zum fünften Mal der mit 5000 Euro dotierte Soziale Menschenrechtspreis 2018 vergeben.

 Gruppenbild_Sozialer_Menschenrechtspreis_2018

© Andreas Domma, Berliner Photoart

Preisträger diesen Jahres sind die Ärzte der Welt e.V., die im Jahr 2000 gegründete deutsche Sektion des internationalen Netzwerks Médecins du Monde. Die "Ärzte der Welt" setzen sich weltweit für das soziale Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung für diejenigen ein, die dazu keinen oder nur erschwerten Zugang haben. Die Laudatio hielt Reinhard Laska, Journalist und Vorsitzender der Jury. Zur Dankesrede trat François De Keersmaeker, Direktor der deutschen Sektion der Organisation, auf die Bühne. Für De Keersmaeker ist der Preis "nicht nur eine Anerkennung der Arbeit der zahlreichen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sondern auch für die mehreren Tausend Klientinnen und Klienten, die die Anlaufstellen in Berlin, München, Stuttgart und Hamburg jährlich aufsuchen und deren Stimmen viel zu oft nicht gehört werden".

Weitere Bilder sehen Sie hier.

Die offizielle Pressemitteilung kann hier aufgerufen werden.