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Eberhard_Schultz_spricht_vor_UN_CESCR

Auf Einladung des UN-CESCR nahmen Eberhard Schultz, Vorsitzender der Stiftung, und Azize Tank, MdB a.D., Vorstandsmitglied, an den Sitzungen der für die sozialen Menschenrechte zuständigen UN-Gremien in Genf am 24. bis 25. September 2018 teil.

Zunächst fand eine kurze interne Absprache, vorbereitet und organisiert von Peter Litschke vom Forum Menschenrechte statt, an der Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen[1] teilnahmen.

Im folgenden Lunchtime-Meeting haben wir unsere Anliegen einer Gruppe von besonders interessierten UN-Ausschussmitgliedern kurz zusammengefasst und deren Nachfragen beantwortet. In der anschließenden Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden des UN-CESCR Maria Virgínia Brás Gomes waren die Redebeiträge wegen der großen Beteiligung auf drei Minuten pro Organisationen beschränkt worden. (Die Parallelberichte waren den Ausschussmitgliedern ohnehin bekannt und bereits auf der Website der UN veröffentlicht.)

Zur bevorstehenden Überprüfung des 6. Staatenberichts der Bundesregierung auf der 64. Session  vom 24. September bis 12. Oktober 2018 des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) hat die Eberhard-Schultz-Stiftung in Kooperation mit der Volkssolidarität, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union,  der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers (IALANA), dem Landessenioren-beirat Berlin (LSBB) und der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative einen Parallelbericht zur aktuellen Umsetzungssituation des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Deutschland eingereicht.

Der Parallelbericht nimmt kritisch Stellung zum Staatenbericht Deutschlands und wurde auf der Grundlage des Fragenkatalogs erarbeitet, den unsere Stiftung bereits im September 2017 für die vorbereitende Sitzung verfasst hatte. Schwerpunkte des jetzt eingereichten Berichts sind die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls, das Recht auf soziale Sicherheit, Familie, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Deren umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist ein dringendes Gebot des Völkerrechts, dem die Bundesregierung endlich nachkommen sollte.

Hier finden Sie den Parallelbericht auf Deutsch.

Hier finden Sie den Parallelbericht auf Englisch.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung.

Am 19.02.2018 wurde der Vorstand der Eberhard-Schultz-Stiftung neu besetzt. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
  • Sanchita Basu, Reach Out, Berlin (stellvertretende  Vorsitzende)
  • Azize Tank, MdB a.D., Migrationsbeauftragte Charlottenburg-Wilmersdorf a.D., Berlin
  • Klaus Kohlmeyer, BQN, Berlin
  • André Nogossek, Arbeitsagentur, Berlin

In das Kuratorium der Stiftung wurden als neue Mitglieder aufgenommen:

  • Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
  • Dr. Cihan Arin, Architekt und Stadtplaner, Berlin
  • Dr. Andrej Holm, Stadtsoziologe, Humboldt-Universität, Berlin
  • Dr. Cem Dalaman, RBB, Berlin

Weiter Informationen finden Sie hier.

 

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln beteiligt sich die Eberhard-Schultz-Stiftung mit 30 bundesweit aktiven Gruppen an einer gemeinsamen Erklärung: Das Bündnis fordert die neue Bundesregierung zu entschlossenen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zu einer sofortigen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen auf.

Die vollständige Erklärung lesen Sie hier.

Weitere Information erhalten Sie beim Paritätischen Gesamtverband und beim Bündnis "Reichtum Umverteilen".